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Flex’hop, Mobistras, P+R, Abend- und Nachtlinien, Schulbuslinien
Ja, unter gewissen Umständen (starke Orientierungslosigkeit, Sturzgefahr, Tragen von schweren Gegenständen...) kann die „Commission“ der Ansicht sein, dass eine persönliche Begleitperson unverzichtbar ist.
Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen:
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Sonderbegleitung:
Wenn die „Commission“ keine kostenlose private Begleitperson bewilligt hat oder Sie keinen Schwerbehindertenausweis (Carte Mobilité Inclusion - CMI) mit dem Merkzeichen B („Benötigt Begleitung“) haben, ist es im Rahmen der Verfügbarkeiten möglich, ausnahmsweise mit einer Begleitperson zu fahren.
Preise für Begleitpersonen: