Sind Fahrräder und Roller im Bus und in der Tram erlaubt?
Im Bus:
Nicht zusammengeklappte Roller sowie Fahrräder (zusammengeklappt oder nicht) sind untersagt.
Zusammengeklappte Roller sind erlaubt.
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In der Tram:
Nicht zusammengeklappte Fahrräder und Roller sind in der Zeit von Montag bis Samstag zwischen 7:00 und 9:00 Uhr sowie zwischen 17:00 und 19:00 Uhr verboten. Wenn es das Fahrgastaufkommen zulässt, können sie außerhalb dieser Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen mitgeführt werden.
Sollte ein Fahrrad aufgrund eines technischen Problems nicht fahrtauglich sein, ist es den Radfahrern gestattet, diese unabhängig von Tag und Uhrzeit mitzuführen, sofern das Fahgastaufkommen dies zulässt.
Die Mitnahme ist beschränkt auf maximal 2 Fahrräder oder Roller pro Zugteil (außer an Sonn- und Feiertage, sofern genügend Platz vorhanden ist) und erfolgt ausschließlich über die hintere Tür des Zugteils.
Zusammengeklappte Fahrräder und Roller sind unabhängig vom Tag und von der Uhrzeit zulässig, sofern sie nicht mehr Platz benötigen als ein Koffer.
Während der Fahrt muss das Fahrrad oder der Roller von seinem Besitzer gehalten werden; dieser ist für Stabilität und Sicherheit verantwortlich. Er haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vollumfänglich für Schäden, die anderen Reisenden, am Eigentum der CTS oder ihm selbst entstehen.